Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, gegebenenfalls Krankenkraftwagen; Personenbeförderung im Linienverkehr, bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen) abläuft oder bereits abgelaufen ist, können Sie diese verlängern lassen.

Verfahrensablauf

Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Die Führerscheinstelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller schriftlich aufgefordert, den Fahrgastbeförderungsschein zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

Voraussetzungen

Der Antragsteller ist Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis (EU-Kartenführerschein).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • gegebenenfalls einfache Meldebescheinigung und Kartenführerschein
  • ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) (Diese wird von zuständigen Stelle angefordert)
  • ein Führungszeugnis (Das behördliche Führungszeugnis ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Dieses wird vom Bundesamt für Justiz direkt an die Fahrerlaubnisbehörde geschickt. Ein privates Führungszeugnis ist nicht ausreichend.)
  • Bescheinigung über die allgemeine ärztliche Untersuchung
  • ein augenärztliches Gutachten
  • gegebenenfalls darüber hinaus eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung- leistungspsychologisches Gutachten (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus) und bei Ersterteilung
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
  • 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Staates nach Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eines Privilegierten Staates nachgewiesen werden. Sollten Sie mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre über einen solchen Führerschein verfügen oder noch keine 21 Jahre alt sein, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Hierzu wird eine Bescheinigung der Hilfsorganisation über ihr Einsatzgebiet benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Gebühr: 5,10 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 201 - Antragprüfung

Gebühr: 1,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt

Gebühr: 28,60 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 204 - Verlängerung

Gebühr: 3,30 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrbundesamt

Welche Fristen muss ich beachten?

Um eine fristgerechte Verlängerung zu gewährleisten, sollte der Verlängerungsantrag mindestens 4 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.