Führerschein Umschreibung ausländischer Führerschein

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Bei der Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Sie müssen deinen Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgeben.

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis (nicht EU/EWR-Mitgliedsstaat) dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge unbegrenzt führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Sofern eine Wohnsitzbegründung in Deutschland vorliegt, gilt die Berechtigung nur für die Dauer von 6 Monaten. Danach wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

Hinweis:

EU- oder EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung und können ohne zeitliche Befristung verwendet werden. Dies betrifft die Fahrerlaubnisklassen A bis BE.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheines aus einem EU-Land erfolgt die Sachbearbeitung im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell
  • Bei der Umschreibung eines ausländischen Führerscheines aus einem Nicht-EU-Land erfolgt die Sachbearbeitung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin


Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Beantragung erfolgt schriftlich.

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Vertriebenenausweis)
  • ggf. Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Gültiger ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung ]  
  • bei einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis, die nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführt ist, je nach beantragter Klasse: zusätzlich
    • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
    • Zeugnis oder Gutachten über das Sehvermögen beziehungsweise eine Sehtestbescheinigung
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Angabe der Fahrschule, da Sie außerdem die theoretische und/oder praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen müssen

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

 

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 5,10 €
Vorkasse: Nein
Gebührennummer 201- Prüfung des Antrags

Gebühr: 1,00 €
Vorkasse: Nein
Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt

Gebühr: 3,30 €
Vorkasse: Nein
Gebührennummer 145 - Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt

Gebühr: 34,50 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Gebührennummer 202.1 - Erteilung der Fahrerlaubnis bei vorliegender Drittstaatenfahrerlaubnis

Welche Fristen muss ich beachten?

Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen, wenn sie keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in Deutschland haben werden.

Anträge / Formulare

Bei der Fahrerlaubnisbehörde verfügbar.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Sie müssen deinen Antrag auf Umschreibung einer Fahrerlaubnis persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell abgeben.