Berufskraftfahrerqualifikation

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Formloser Antrag zur Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Die sogenannte Berufskraftfahrerqualifikation dient der Qualitätssicherung für den Beruf des Kraftfahrers sowohl für die Aufnahme als auch für die Ausübung des Berufs und muss mit einem Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) in Kartenform nachgewiesen werden.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sofern ein Fahrerqualifikationsnachweis beschädigt oder gestohlen wurde, ist an der Führerscheinstelle zu verweisen.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Eintrag der Qualifizierung für die Grundqualifikation und der Weiterbildung müssen Nachweise vorgelegt werden. Diese Nachweise werden von den Ausbildungsstätten nur noch so lange ausgestellt wie die Ausbildungsstätte noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister registriert ist.

Danach werden alle Nachweise dort eingegeben und die Führerscheinstelle können dann bei der Beantragung des FQN feststellen, für welche Fahrerlaubnisklasse die Pflicht zur Grundqualifikation, beschleunigten Grundqualifikation und Weiterbildung erfüllt wurde.

Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt dem Fahrer auf schriftlichen oder elektronischen Antrag über den ihn betreffenden Inhalt des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters unentgeltlich Auskunft.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Als Nachweis stellen die Ausbildungsstätten Zeugnisse über 5 Module aus. Alle 5 Zeugnisse sind vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Ersterteilung des FQN beträgt 27,50 €. Unberührt hiervon sind zusätzliche Gebühren für ggf. erforderliche Verlängerungen der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis.

Weitere Gebührentatbestände sind der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) zu entnehmen.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Schlüsselzahl 95 – Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

    Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt neu erlassen und ein Fahrerqualifizierungsnachweis, genannt FQN, neu eingeführt. Die Schlüsselzahl 95 wird daher künftig nicht mehr auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen, sondern auf einer separaten Karte ausgewiesen. 

    Sofern nun bei einer Verlängerung der C-Klassen gleichzeitig auch Module nachgewiesen werden, wird die C-Klasse auf dem Führerschein verlängert und ein FQN für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 hergestellt. 

    Sollte ein Führerschein ohne gleichzeitige Verlängerung der Schlüsselzahl 95 ersetzt werden 

    • reine Verlängerung der C-Klassen (ohne Module wegen unterschiedlichen Ablaufdaten)
    • Namensänderung
    • Diebstahl des Führerscheins
    • ect.
  • wird darauf hingewiesen, dass die Schlüsselzahlt 95 nur auf einem FQN eingetragen werden kann und die Kosten hierfür zusätzlich in o.a. Höhe erhoben werden. Ansonsten könnte der Kunde/die Kundin nach Erhalt des neuen Führerscheins keinen gewerblichen Gütertransport mehr ausüben. 

    Sofern ein FQN beschädigt oder gestohlen wurde ist nicht mehr das Bürgerbüro sondern die Führescheinstelle zuständig. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Grundqualifikation bzw. Weiterbildung muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Anträge / Formulare

Formloser Antrag zur Ausstellung eines Fahrerqualifikationsnachweises bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen zur Berufskraftfahrerqualifikation finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.