Fahrerlaubnis: Namen ändern
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellAnträge / Formulare
Sie müssen einen Antrag persönlich abgeben. Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. 15 Tage.
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Inhalt
Leistungsbeschreibung
Es gibt zwar keine Pflicht zur Änderung des Namens im Führerschein. Behalten Sie Ihren bisherigen Führerschein bei, müssen Sie sich nötigenfalls bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bearbeitung erfolgt im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit einfacher Meldebescheinigung
- Führerschein
- Neues Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
Die Gebühr für die Namensänderung in der Fahrerlaubnis beträgt 33,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Sie müssen einen Antrag persönlich abgeben. Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. 15 Tage.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.