Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Antrag Begleitetes Fahren

Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, oder bei seiner Verbandsgemeinde abzugeben.

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und

die Anordnung eines Aufbauseminars.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Die Antragstellung erfolgt im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.



Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

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Antrag Begleitetes Fahren

Der Antrag ist vom Antragsteller persönlich bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell, oder bei seiner Verbandsgemeinde abzugeben.