Verkehrszeichen und Ampelstörung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Cochem

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.