Elektronischer Identitätsnachweis PIN ändern
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde CochemZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz