Waffenrechtliche Erlaubnisse

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • persönliche Eignung
  • Nachweis des Bedürfnisses
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.

Rechtsgrundlage

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