Waffenrechtliche Erlaubnisse
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellAnträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
Hier gelangen Sie zum Antrag waffenrechtliche Erlaubnis
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Wer Umgang mit Waffen und Munition haben will, bedarf der vorherigen Erlaubnis der örtlich zuständigen Waffenbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Voraussetzungen sind in der Regel:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Nachweis des Bedürfnisses
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden von der zuständigen Behörde festgesetzt.
Rechtsgrundlage
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