Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen für das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels eine vorab beantragte Genehmigung.

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, dürfen Sie am 31.12. und 1.1. eines Jahres Pyrotechnik der Kategorie F2 (Feuerwerk) ohne besondere behördliche Erlaubnis abbrennen.

Den Rest des Jahres ist dies nur Inhabern einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheininhabers erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums können Sie aber als Privatperson, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, zu besonderen Anlässen (wie beispielsweise eine Hochzeit) eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Voraussetzungen

  • Für das Abbrennen von Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Es muss ein spezieller Anlass vorliegen (zum Beispiel eine Goldene Hochzeit).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Gegebenenfalls eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Mit "weitere Unterlagen zum Zweck des Feuerwerks" ist das Antragsformular gemeint, welches Sie auch Online ausfüllen und versenden können.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Kosten wird von den Kommunen bestimmt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist
Bis 14 Tage vor der Veranstaltung sollte der Antrag eingegangen sein.

Rechtsgrundlage

§ 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__24.html

Rechtsbehelf

Widerspruch

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