Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Grundstückseigentümer können durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlichem Baurecht ergeben. Mit der Baulast sollen Hindernisse ausgeräumt werden, die im Einzelfall einer Bebauung (oder Nutzungsänderung) entgegenstehen könnten. Beispielhaft sei hier die Stellplatzbaulast genannt, mit der unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich-rechtlich gesichert werden kann, dass die erforderlichen Kfz-Stellplätze auf einem in zumutbarer Entfernung liegenden anderen Grundstück hergestellt werden.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein ein schriftlicher Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bzw. ein schriftlicher Antrag auf Eintragung einer Baulast zu stellen. Die entsprechende Antragsformulare sind verlinkt angefügt.

Welche Gebühren fallen an?

Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis).