Kfz-Kennzeichen: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Das dritte Kennzeichen (Zusatzkennzeichen) muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen sein.