Kurzzeitkennzeichen beantragen
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Verbandsgemeinde Zell (Mosel)Zuständige Abteilungen
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Inhalt
Leistungsbeschreibung
 Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
 
  Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
 
  Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
 
  Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
 
  Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
 
  rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
 
  Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.
 Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
 
  Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:
- 
  es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
  
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, - 
  für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
  
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und - 
  es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  
bestehen. 
 Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
 
  Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
 
  nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
 
  der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
 
  nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
 
  Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
 
  Kurzzeitkennzeichen fahren.
 Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
 
  Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
 
  Fahrt:
- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
 - in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
 - in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
 
 Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
 
  wurden.
Ein Kurzzeitkennzeichen können Sie nur dann bei der Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell oder der Außenstelle in Zell (Mosel) beantragen, wenn Sie im Landkreis Cochem-Zell mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Auch gewerbetreibende mit Sitz im Landkreis Cochem-Zell können hier ein Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Sind Sie als Antragsteller in einer anderen Stadt/Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet, oder ist der Sitz des von Ihnen ausgeübten Gewerbes nicht im Landkreis Cochem-Zell, kann das Kurzzeitkennzeichen nur dann bei der Zulassungsbehörde beantragt werden, wenn der Bedarf durch Vorlage der Kraftfahrzeugpapiere und/oder beispielsweise eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug, welches seinen Standort/Verkäufer im Landkreis Cochem-Zell hat, nachgewiesen ist.
Das Kennzeichen darf im Übrigen nur für ein Fahrzeug genutzt werden. Die Verwerndung an mehreren Fahrzeugen oder die Weitergabe an eine andere Person zur Nutzung an einem anderen Fahrzeug ist nicht zulässig.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich nur die Überführung eines Fahrzeuges innerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglich. Hinsichtilich einer Überführung in ein Mitgliedsland der Europäischen Union besteht kein Rechtsanspruch darauf, dass der ausländische Staat das Kennzeichen anerkennt.
Verfahrensablauf
 Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
 
  Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:
- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
 - der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
 - Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
 - Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
 - Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
 - Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
 
 Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
 
  Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
 
  unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
 
  direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
 
  drucken lassen können.
 Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
 
  gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
 
  zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
 
  empfangsberechtigte Person nennen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
 - 
  Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
  
COC) oder - Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
 - gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
 - bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
 - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
 
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,20
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
- 13,10 Euro
 
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.