Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis wird für die Fahrer von Bussen oder Lastkraftwagen der Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E befristet erteilt und kann verlängert werden:

  • Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, C1, CE, C1E; D, D1; DE oder D1E wird, je nach Erteilungsdatum für jeweils 5 Jahre erteilt, beziehungsweise verlängert.

Verfahrensablauf

Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis, dass Sie diese besonderen Anforderungen erfüllen, erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Führerscheinstelle.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Die Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt für die Klassen C, C1, CE, C1E (LKW-Fahrklassen) im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Die Verlängerung der Fahrerlaubnis erfolgt für die Klassen D, D1, DE, D1E (Bus-Fahrklassen) in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • Falls ein Reisepass vorgelegt wird, zusätzlich Meldebescheinigung von dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt 
  • bisheriger Führerschein
  • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
  • augenärztliches Gutachten beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes, dass die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind.
    Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Bescheinigung über den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
    Für diese Bescheinigung ist der dafür vorgesehene amtliche Vordruck zu verwenden.
    Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D; D1; D1E und DE, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Die leistungspsychologische Untersuchung enthält beispielsweise eine Überprüfung der Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Den Nachweis erbringen Sie durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweils gültigen Fassung.

Gebühr: 3,30 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Kassenzeichen: Gebührennummer 145
Auskunft beim Kraftfahrtbundesamt

Gebühr: 43,90 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Kassenzeichen: Gebührennummer 202.1
Ersterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Gebühr: 1,00 €
Vorkasse: Nein
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html
Kassenzeichen: Gebührennummer 126.1
Erfassung beim Kraftfahrtbundesamt

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Die Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis beträgt bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell 43,90 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte spätestens 6 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Richtet sich nach der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und kann bis zu 3 Wochen dauern.

Anträge / Formulare

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung oder auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und gegebenenfalls bei den Fahrschulen oder den Fahrlehrerverbänden.