Ausbildungsförderung Bewilligung

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Ausbildungsförderung nach dem BAföG ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
 
Sie können Ausbildungsförderung erhalten, wenn Sie als Schülerin oder Schüler oder als Studierende oder Studierender die erforderliche Mittel für ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie BAföG für einen Schulbesuch beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.
 
Wenn Sie BAföG für ein Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag bei dem Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Hochschule einreichen.
 
Wenn Sie BAföG für ein Praktikum beantragen wollen, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob das Praktikum im Zusammenhang mit einem Schul- oder Hochschulbesuch steht. Das für die Förderung der Schul- oder Hochschulausbildung zuständige BAföG-Amt ist auch für die Förderung des Praktikums zuständig.
 
Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung (Schule, Hochschule oder ein damit in Verbindung stehendes Praktikum) beantragen wollen, wenden Sie sich an die (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen:

  • deutscher Staatsbürger
  • ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • maximal 29 bzw. 34 Jahre alt, Ausnahmen zugelassen
  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • förmlicher Antrag
  • Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung bzw. Nachweis über das Praktikum
  • Einkommensnachweise der Eltern und ggf. des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr
    wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:
    • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr
    • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr
Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

BAföG erhalten Sie frühestens von Beginn des Monats an, in dem Sie die Ausbildung aufnehmen, jedoch erst, wenn Sie auch einen Antrag gestellt haben. 
 
Ausbildungsförderung wird in der Regel für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt. Danach müssen Sie einen Weiterförderungsantrag stellen. Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, sollten Sie den Weiterförderungsantrag mindestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums des vorhergehenden Antrages stellen.

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